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Inhaltsverzeichnis

Gottesdienste

Ökumene

Rahmenvereinbarung für ökumenische Partnerschaften zwischen evangelischen Pfarrgemeinden in der Evangelischen Landeskirche in Baden und römisch-katholischen Pfarreien in der Erzdiözese Freiburg und evangelisch-methodistischen Kirchen der süddeutschen jährlichen Konferenz

Einführung
Diese Rahmenvereinbarung für ökumenische Partnerschaften wurde am 27. Mai 2004 anlässlich des ökumenischen Gottesdienstes zur ‚Gebetswoche für die Einheit der Christen’ in der St. Franziskus- Kirche zu Pforzheim von Erzbischof Dr. Robert Zollitsch für die Erzdiözese Freiburg und Landesbischof Dr. Ulrich Fischer für die Evangelische Landeskirche in Baden vorgestellt und unterzeichnet.
Sie möchte verbindliche Vereinbarungen anregen und unterstützen zwischen Pfarrgemeinden und Pfarreien der Landeskirche und der Erzdiözese. Wünschenswert wäre auch die Einbeziehung von Gemeinden, deren Kirchen oder kirchliche Gemeinschaften zur Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Baden-Württemberg gehören, sowie von benachbarten Gemeinden in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.
Diese Vereinbarung wurde aufgrund der „Charta Oecumenica – Leitlinien für die Zusammenarbeit der christlichen Kirchen in Europa“ und deren feierliche Bekräftigung durch die in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland vertretenen Kirchen während des ersten ökumenischen Kirchentages in Berlin (2003) gestaltet. Sie wurde auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Gremien der Evangelischen Landeskirche in Baden, der Erzdiözese Freiburg und in der ACK Baden-Württemberg beraten.
Ihre einzelnen Vereinbarungen werden in den beteiligten Pfarrgemeinden und Pfarreien durch konkrete Verabredungen mit Leben gefüllt. So wird das ökumenische Zusammenleben vor Ort bereichert.

Vorwort
Diese Rahmenvereinbarung für ökumenische Partnerschaften versteht sich als gemeinsame Verpflichtung zur Zusammenarbeit aufgrund der „Charta Oecumenica - Leitlinien für die Zusammenarbeit der christlichen Kirchen in Europa“. Sie will die ökumenische Zusammenarbeit zwischen Pfarrgemeinden und Pfarreien fördern und stärken und einen dafür verbindlichen Maßstab setzen. Diese Vereinbarung hat keinen kirchenrechtlich gesetzlichen Charakter. Ihre Verbindlichkeit besteht in der Selbstverpflichtung der beteiligten Pfarrgemeinden und Pfarreien, diese Vereinbarung mit Leben zu füllen.
 

Für die Erzdiözese Freiburg

Für die Evangelische Landeskirche in Baden

Dr. Robert Zollitsch
Erzbischof
 Dr. Ulrich Fischer
  Landesbischof

Freiburg im Breisgau/ Karlsruhe
27. Mai 2004


Präambel

  • Im Bekenntnis zur Taufe als dem gemeinsamen grundlegenden Band der Einheit in Jesus Christus, 
     

  • getragen von der Bitte Jesu, „dass alle eins seien“ (Joh 17, 21), 
     

  • im Glauben an Jesus Christus als Haupt der Kirche und Herrn der Welt auf der gemeinsamen Grundlage des Wortes Gottes, wie es die Heilige Schrift bezeugt,
     

  • auf der Grundlage des Glaubensbekenntnisses von Nizäa-Konstantinopel (381) als Auslegung der Heiligen Schrift,
     

  • in Erinnerung an die von der Evangelischen Landeskirche in Baden und der Erzdiözese Freiburg 1999 unterzeichnete gemeinsame Erklärung , 
     

  • ermutigt durch die gemeinsame Unterzeichnung der Charta Oecumenica auf dem ökumenischen Kirchentag in Berlin 2003 und durch die langjährige geschwisterliche Zusammenarbeit unserer Gemeinden
     

  • verpflichten sich die evangelische Matthäusgemeinde in Karlsruhe, die evangelische Paul-Gerhardt-Gemeinde in Karlsruhe, die evangelisch-methodistische Gemeinde in Karlsruhe, die katholische Pfarrgemeinde St. Cyriakus in Karlsruhe, die katholische Pfarrgemeinde St. Elisabeth in Karlsruhe und die katholische Pfarrgemeinde St. Michael in Karlsruhe zu weiteren Schritten auf dem Weg zur sichtbaren Einheit in einem Glauben und in der einen eucharistischen Gemeinschaft

und unterzeichnen folgende Vereinbarung:

1.
Im ökumenischen Miteinander ist es wichtig, die geistlichen Gaben der verschiedenen christlichen Traditionen kennen zu lernen, sich davon bereichern zu lassen und so voneinander zu lernen. Daher verpflichten wir uns, das Leben unserer Gemeinden auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Arbeitsbereichen kennen zu lernen, einander zu den jeweiligen Gottesdiensten und Veranstaltungen einzuladen sowie regelmäßige Begegnungen zu vereinbaren. Wir wollen Selbstgenügsamkeit überwinden und mögliche Vorurteile beseitigen, die Begegnung miteinander suchen und füreinander da sein. 


2.
Unsere Ökumene lebt davon, dass wir Gottes Wort gemeinsam hören und den Heiligen Geist in uns und durch uns wirken lassen. Wir wollen den bisherigen Weg fortsetzen, durch Gebete und Gottesdienste die geistliche Gemeinschaft zwischen unseren Gemeinden zu vertiefen und die sichtbare Einheit der Kirche Jesu Christi zu fördern. Wir verpflichten uns, auf der Grundlage der gemeinsamen Erklärung zu „Gottesdienst und Amtshandlungen als Orte der Begegnung“ füreinander und miteinander zu beten.

An folgenden Feiertagen bzw. zu folgenden Anlässen wollen wir einander einladen und nach Möglichkeit gemeinsam Gottesdienst feiern. 

· Buß- und Bettag
· Weltgebetstag der Frauen
· Gottesdienstangebote an ökumenische Paare (bei Bedarf)
· Gemeinsame Einschulungs- und Abschlussgottesdienste in den Schulen
· Gottesdienste bei besonderen Anlässen in Stadtteilen oder bei Vereinen

Wir versuchen, auch neue gottesdienstliche Orte der Begegnung zu schaffen und dazu einzuladen:

· Ökumenische Andachten, besonders in den geprägten Zeiten (z. B. Andachten in der Adventszeit oder Taizée-Andachten)
· Ökumenische Gottesdienste (z.B. an den 2. Feiertagen oder für bestimmte Gruppierungen)


3.
Wir wollen gemeinsam das Evangelium durch Wort und Tat für das Heil aller Menschen verkündigen. Angesichts vielfältiger Orientierungslosigkeit, aber auch mannigfacher Suche nach Sinn sind die Christinnen und Christen besonders herausgefordert, ihren Glauben zu bezeugen. Dazu bedarf es des verstärkten Engagements und des Erfahrungsaustauschs in Katechese und Seelsorge. Ebenso wichtig ist es, dass das ganze Volk Gottes gemeinsam das Evangelium in die gesellschaftliche Öffentlichkeit hinein vermittelt wie auch durch sozialen Einsatz und die Wahrnehmung von politischer Verantwortung zur Geltung bringt. 
Daher verpflichten wir uns, auf folgenden Ebenen und in folgenden Arbeitsbereichen einander stets zu informieren und Absprachen zu treffen bzw. gemeinsam zu handeln. 

· Gegenseitige Besuche von Veranstaltungen
· Ökumenische Bibelwoche
· Zusammenarbeit in der organisierten Nachbarschaftshilfe
· Treffen für Menschen ohne festen Wohnsitz
· Koordination der Zielgruppenangebote

4.
Ökumene geschieht bereits in vielfältigen Formen in unseren Gemeinden. Viele Christinnen und Christen leben und wirken gemeinsam in Freundschaften, in der Nachbarschaft, im Beruf und in ihren Familien. Insbesondere konfessionsverbindende Ehen und Familien müssen darin unterstützt werden, Ökumene in ihrem Alltag zu leben. Wir verpflichten uns, die gemeinsame Trauung konfessionsverbindender Ehepartner den Ehepaaren/Brautpaaren anzuraten und gemeinsam vorzunehmen (Formular C).
Wir verpflichten uns weiter, auf allen Ebenen des kirchlichen Lebens gemeinsam zu handeln, wo die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind und nicht Gründe des Glaubens dem entgegenstehen.
Insbesondere vereinbaren wir für unsere Gemeinden… 

· Gemeinsame Vorstandssitzungen in regelmäßigen Abständen
· Gemeinsamer Ökumene-Ausschuss aller beteiligten Gemeinden
· Treffen der Ältestenkreise, Pfarrgemeinderäte und Mitarbeiterkreise


5.
Unsere in Christus begründete Zusammengehörigkeit und Einheit ist von grundlegender Bedeutung. Wir verpflichten uns, die ökumenische Gemeinschaft im Dialog zwischen unseren Gemeinden gewissenhaft und intensiv fortzusetzen. Wenn Kontroversen in Fragen des Glaubens und der Ethik bestehen, wollen wir das Gespräch suchen und alle, auch strittige Fragen gemeinsam im Licht des Evangeliums und der Überlieferung unserer Kirchen erörtern. 


6.
Die Partnerschaft unserer Gemeinden ist offen für die Partnerschaft mit weiteren christlichen Gemeinden in unserer Region und an unserem Ort. Für die Aufnahme in die Partnerschaft ist allerdings Voraussetzung, dass die betreffende Gemeinde als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Baden-Württemberg angehört oder mit ihr in grenzüberschreitender Zusammenarbeit verbunden ist.


Abschluss

Mit dieser Vereinbarung geben wir dem zwischen uns gewachsenen Miteinander einen verbindlichen Rahmen und verpflichten uns, dieses Miteinander auch weiterhin zu fördern und zu entwickeln. So suchen wir der Gemeinschaft in Zeugnis und Dienst gerecht zu werden zur Ehre Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. 


Karlsruhe, den …………………..
 

Thomas Ehret
Pfarrer der Seelsorgeeinheit Karlsruhe Alb-Südwest
Dr. Clemens Becker
Vorsitzender des Gemeinsamen Pfarrgemeinderates der Seelsorgeeinheit Karlsruhe Alb-Südwest; Katholische Pfarrgemeinde St. Elisabeth
Walter Schröder
Stellvertretender Vorsitzender des Gemeinsamen Pfarrgemeinderates der Seelsorgeeinheit Karlsruhe Alb-Südwest; Katholische Pfarrgemeinde St. Cyriakus
Adalbert Braun
Stellvertretender Vorsitzender des Gemeinsamen Pfarrgemeinderates der Seelsorgeeinheit Karlsruhe Alb-Südwest; Katholische Pfarrgemeinde St. Michael
Uta und Stephan van Rensen
Pfarrerin und Pfarrer der Matthäusgemeinde
in Karlsruhe
Wolfgang Trinks
Vorsitzender des Ältestenkreises der Matthäusgemeinde in Karlsruhe
Dr. Ulrike Schneider-Harpprecht
Pfarrerin der Paul-Gerhardt-Gemeinde in Karlsruhe
Inge Geisel
Vorsitzende des Ältestenkreises der Paul-Gerhardt-Gemeinde in Karlsruhe
Volker Göhler
Pastor der evangelisch-methodistischen Gemeinde in Karlsruhe
Edeltraud Henninger
Gemeindevertreterin der evangelisch-
methodistischen Gemeinde in Karlsruhe
Kenntnisnahme des Evangelischen
Oberkirchenrates
Genehmigungsvermerk der
Erzdiözese

 

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